Preise
Ein Preis. Nicht einer pro Person.
Aufnehmen ist kostenlos, weil es uns nichts kostet — es passiert auf deinem Rechner. Geld nehmen wir für das, was uns wirklich etwas kostet: dein Video zu hosten, damit du einen Link verschicken kannst statt einer 2-GB-Datei.
0 €
Kein Konto nötig. Nichts wird hochgeladen.
- 30 Min je Aufnahme
- Beliebig viele Aufnahmen
- 1080p · Bildschirm, Kamera, Ton
- Direkt auf deine Festplatte geschrieben
- —Wasserzeichen im Video
- —Kein Link zum Verschicken
4 € / Monat
oder 36 € im Jahr — 25 % weniger als monatlich zu zahlen.
- Überhaupt keine Längenbegrenzung
- 4K, kein Wasserzeichen
- 50 teilbare Videos · 25 GB
- Lädt schon während der Aufnahme hoch
- Anfang und Ende des Links kürzen
- 12 Monate aufbewahrt
9 € / Monat
oder 84 € im Jahr — 22 % weniger. Bis zu 5 Mitglieder, ein Preis für alle.
- Alles aus Pro
- 500 Videos · 250 GB
- Passwort und Ablaufdatum für Links
- Sehen, wer wie lange zugesehen hat
- Aufbewahrt, solange das Abo läuft
Was passiert, wenn ein Abo endet
Nichts, was dir gehört, verschwindet. Das Wasserzeichen kommt bei neuen Aufnahmen zurück, und deine hochgeladenen Videos bleiben 30 Tage erreichbar. Dann kommt eine Mail, und erst danach werden sie gelöscht. Aufnahmen auf deiner eigenen Festplatte werden nie angefasst — sie waren nie unsere.
Kündigen dauert zwei Klicks im Konto, ohne dass du jemanden kontaktieren musst (§ 312k BGB). Monatstarife enden zum Ende des bezahlten Monats, Jahrestarife zum Ende des bezahlten Jahres.
Das Kleingedruckte, in normalen Worten
Zahlung und Rechnungen laufen über Stripe. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein einzelnes Video darf bis zu 2 GB groß sein; die Tarifgrenzen sind der vereinbarte Umfang, und die Anwendung sagt dir vor einer Aufnahme, wenn dein Speicher voll ist — die Aufnahme läuft trotzdem, nur das Hochladen entfällt.
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Weil die bezahlten Funktionen sofort starten, lässt die Kasse dich das ausdrücklich bestätigen — zwei Häkchen, keines vorangekreuzt (§ 356 Abs. 5 BGB).